AnwältIn: Sucht euch, noch BEVOR ihr mit einer Aktion beginnt,
einen guten Anwalt/ eine Anwältin. Erkundigt euch bei Initiativen in
eurer Gegend danach, welche AnwältInnen gut sind. Gute
AnwältInnen sind selten, sie sollten euren Anliegen sympatisch
gegenüberstehen, kooperativ sein und nicht bloß am Geld
interressiert sein. Holt euch bei ihnen Informationen über die genaue
rechtliche Lage, die für eure geplanten Aktionen in Frage kommt.
PflichtverteidigerInnen können in Ordnung sein, sind aber meist
ziemlich riskant. Sie stehen oft der Polizei wesentlich näher als
euch. Nehmt sie daher nicht in Anspruch, wenn ihr nicht müßt.
Spontandemos: Ihr habt jederzeit das Recht, eine Versammlung als
Spontandemo anzumelden. Dazu benötigt ihr mindestens eineN
VerantwortlicheN, die/ der ihre/ seine Personalien vorzeigt und für
die Demo haftet - genauso kann die Demo auch jederzeit aufgelöst
werden, wenn ihr mit dem Ablauf nicht zufrieden seid oder eine Straftat
begangen werden könnte - erklärt einfach laut, daß die Demo
nun aufgelöst ist und sagt es der Polizei - damit haftet die/ der
Verantwortliche nicht mehr für die Geschehnisse.
Sitzblockaden: Sind 15 Minuten lang “erlaubt”
(versucht aber auf jeden Fall zu verhandeln), danach können sie
weggeräumt werden. Sie werden euch bis zu drei Male auffordern, bevor
sie eingreifen. Sitzblockaden können als Nötigung ausgelegt
werden, werden jedoch meistens nicht verfolgt, wenn sie friedlich ablaufen.
Polizeifahrzeuge zu blockieren ist keine so gute Idee, Baumaschinen und
Fahrzeuge der Baufirmen bieten sich da eher an. Unter Umständen kann
der/ die GrundstückeigentümerIn eine Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch stellen. Sie werden bestimmt versuchen, euch damit
einzuschüchtern.
Anketten: Sehr effektiv aber etwas übungsbedürftig, um
Maschinen oder Fahrzeuge bewegungsunfähig zu machen. Die Rechtslage
liegt ähnlich wie bei Sitzblockaden (evtl. Nötigung), wenn auch
wohl etwas verschärft.
Polizei
Personalienfeststellung: Nach dem Grund der
Personalienfeststellung fragen; Namen und Dienstnummer des/ der PolizistIn
geben lassen. Solltet ihr euch nicht ausweisen können, ist die Polizei
berechtigt, euch vorläufig festzunehmen.
Vorläufige Festnahme: Vorläufig festgenommen werden
kann, wer bei der Begehung einer Straftat auf frischer Tat angetroffen
wird, sich nicht ausweisen kann, flieht oder polizeilichen Anordnungen
nicht Folge leistet. Ihr könnt bis um 24 Uhr des nächsten Tages
festgehalten werden, in manchen Bundesländern sogar noch länger.
Danach müssen sie euch dem Haftrichter vorführen, wenn sie euch
noch länger festhalten wollen. Laßt euch nicht von der Polizei
einlullen, sie sind psychologisch geschult und versuchen oft Informationen
aus euch herauszuholen, indem sie euch ungenügend über eure
Rechte aufklären oder lockere Gespräche mit euch anfangen. Ihr
habt das Recht zu schweigen und davon solltet ihr ausgiebig Gebrauch
machen. Ihr müßt lediglich das sagen, was auf eurem Ausweis
steht - und nix mehr! Vergiß nicht, wenn sie dich verhören, dann
heißt das, daß sie nicht genügend Beweise haben, um dich
anzuzeigen. Fordert eine Rechtsmittelbelehrung. Verweigert die Aussage, sie
kann euch zu diesem Zeitpunkt bloß Nachteile bringen. Unterschreibt
auf gar keinen Fall etwas, egal, was die Polizei euch erzählt. Ihr
habt das Recht auf zwei Telefonanrufe (abgezähltes Geld mitnehmen!),
wovon ihr einen für den Ermittlungsausschuß verwenden solltet
(schreibt euch die Nummer vor der Aktion auf den Arm). Ihr habt das Recht,
nur von einer Person gleichen Geschlechts durchsucht zu werden. Wenn ihr
wieder Frei seid, meldet euch sofort wieder beim Ermittlungsausschuß.
Schreibt sofort ein Gedächtnisprotokoll.
Erkennungsdienstliche Behandlung: könnt Ihr nicht
verhindern. Legt Widerspruch ein! Haben sie ins Protokoll geschrieben.
Verletzungen: EineN ÄrztIn verlangen, der/ die ein Attest
anfertigt. Nach der Freilassung eineN weitereN ÄrztIn für einen
Attest aufsuchen.
Verhaftung: Werdet ihr einem/r HaftrichterIn vorgeführt, so
kann dieseR euren Freiheitsentzug beschließen. Er/ sie kann auch
Untersuchungshaft anordnen. Spätestens jetzt braucht ihr eineN
AnwältIn.
Was ihr auf eine Aktion mitbringen solltet: Personalausweis oder
Reisepaß (in Verbindung mit Meldebescheinigung), Papier und Stift,
abgezähltes Geld für zwei Telefonanrufe, Telefonnummer eines
Anwalts und des Ermittlungsausschusses (auf den Arm schreiben), genug Geld,
um nach Hause zu kommen, Essen und Trinken.
Was ihr NICHT auf eine Aktion mitbringen solltet:
Tagebücher, Adressbücher, illegale Substanzen, Sachen die als
Waffen gedeutet werden könnten.
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